Gesetz zur Regelung der Dienstunfähigkeit §26 Dienstunfähigkeit
(Beamtenstatusgesetz - BeamtStG)
(1) Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit sind in den Ruhestand zu versetzen, wenn sie wegen ihres körperlichen Zustands oder aus gesundheitlichen Gründen zur Erfüllung ihrer Dienstpflichten dauernd unfähig (dienstunfähig) sind. Als dienstunfähig kann auch angesehen werden, wer infolge Erkrankung innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten mehr als drei Monate keinen Dienst getan hat und keine Aussicht besteht, dass innerhalb einer Frist, deren Bestimmung dem Landesrecht vorbehalten bleibt, die Dienstfähigkeit wieder voll hergestellt ist. In den Ruhestand wird nicht versetzt, wer anderweitig verwendbar ist. Für Gruppen von Beamtinnen und Beamten können besondere Voraussetzungen für die Dienstunfähigkeit durch Landesrecht geregelt werden.
(2) Eine anderweitige Verwendung ist möglich, wenn der Beamtin oder dem Beamten ein anderes Amt derselben oder einer anderen Laufbahn übertragen werden kann. In den Fällen des Satzes 1 ist die Übertragung eines anderen Amtes ohne Zustimmung zulässig, wenn das neue Amt zum Bereich desselben Dienstherrn gehört, es mit mindestens demselben Grundgehalt verbunden ist wie das bisherige Amt und wenn zu erwarten ist, dass die gesundheitlichen Anforderungen des neuen Amtes erfüllt werden. Beamtinnen und Beamte, die nicht die Befähigung für die andere Laufbahn besitzen, haben an Qualifizierungsmaßnahmen für den Erwerb der neuen Befähigung teilzunehmen.
(3) Zur Vermeidung der Versetzung in den Ruhestand kann der Beamtin oder dem Beamten unter Beibehaltung des übertragenen Amtes ohne Zustimmung auch eine geringerwertige Tätigkeit im Bereich desselben Dienstherrn übertragen werden, wenn eine anderweitige Verwendung nicht möglich ist und die Wahrnehmung der neuen Aufgabe unter Berücksichtigung der bisherigen Tätigkeit zumutbar ist.
Gründe für Dienstunfähigkeit bei Lehrern
Auffällig ist, dass gerade Psyche einer der Faktoren ist, wieso Lehrer aus dem Dienst ausscheiden. Die Frage ist jedoch, warum gerade die psychische Belastung bei Lehrkräften so hoch ist.
- Arbeitsbelastung: Lehrer haben oft eine hohe Arbeitsbelastung. Sie müssen nicht nur Stunden vorbereiten und unterrichten, sondern auch Schüler betreuen und mit Eltern kommunizieren. Zusätzlich dazu müssen sie auch administrative Aufgaben erledigen und sich weiterbilden.
- Personalmangel: In vielen Schulen gibt es einen Mangel an Personal, was dazu führt, dass Lehrer oft mehr oder fächerübergreifend unterrichten müssen und dadurch eine höhere Arbeitsbelastung haben.
- Schülerverhalten: Lehrer müssen oft mit schwierigem Schülerverhalten umgehen, was belastend sein kann. Dies kann von geringfügigen Verhaltensproblemen bis hin zu schweren emotionalen Störungen reichen.
- Arbeitsbedingungen: In einigen Schulen können die Arbeitsbedingungen schwierig sein, wie beispielsweise der Lärmpegel oder eine schlechte Raumausstattung. Dies kann dazu beitragen, dass Lehrer gestresst sind und sich nicht wohl fühlen.
- Gesellschaftliche Erwartungen: Es wird erwartet, dass Lehrer eine Vielzahl von Aufgaben erledigen und gleichzeitig immer ansprechbar sind. Dies kann dazu führen, dass Lehrer das Gefühl haben, dass sie immer unter Druck stehen.
Ansprüche als Lehrer bei Dienstunfähigkeit gegenüber dem Dienstherren
In der Abbildung siehst du, ab wann du als verbeamtete Lehrkraft Ansprüche durch den Dienstherren erwarten kannst. Dabei teilt sich dein Erwerbsleben in vier Phasen, den Master, das Referendariat (Beamter auf Widerruf / BaW), und den verbeamteten Lehrer. Als verbeamteter Lehrer bist du zuerst Beamter auf Probe (BaP) und wirst dann auf Lebenszeit verbeamtet (BaL). Hervorzuheben ist, dass du erst ab Beamter auf Lebenszeit Ansprüche bei Dienstunfähigkeit gegenüber deinem Dienstherren erwarten kannst. Diese steigen Jahr für Jahr und werden bei Dienstunfähigkeit eingefroren. Die Versorgungslücken, die sich daraus für dich ergeben sind massiv. Daher empfehlen wir den Abschluss einer Dienstunfähigkeitsversicherung, damit du in jeder Lebensphase deinen Lebensstandard halten kannst.
Was ist eine Dienstunfähigkeitsversicherung?
Eine Dienstunfähigkeitsversicherung ist eine Versicherung, die speziell für dich als verbeamtete Lehrkraft konzipiert ist, um dich im Falle von Dienstunfähigkeit abzusichern. Dabei solltest du schon während deines Studiums einen Vertrag abschließen, da dieser erstens günstiger ist und es zweitens auch nicht klar ist, ob du zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund deines Gesundheitszustandes noch eine Versicherung abschließen kannst.
Dienstunfähigkeit bedeutet dabei, dass du aufgrund einer Erkrankung oder Verletzung, die während deiner Tätigkeit auftritt, nicht mehr in der Lage bist, deine beruflichen Aufgaben auszuüben.
Als verbeamtet Lehrkraft hast du im Gegensatz zu Arbeitnehmern in der Regel keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente und kannst im Falle einer Dienstunfähigkeit finanziell stark beeinträchtigt sein. Eine Dienstunfähigkeitsversicherung kann in dieser Situation eine finanzielle Absicherung bieten.
Die Versicherung zahlt im Falle der Dienstunfähigkeit eine monatliche Rente aus, die je nach Vertrag und Höhe der Beiträge variieren kann.
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