Finanzlehrkraft: Kostenloses Versicherungsseminar für Referendare und Referendarinnen

Referendariat Lehramt

Während deines Referendariats wirst du zur Lehrerin bzw. zum Lehrer ausgebildet. Damit stellt das Referendariat die praktische Phase der Lehrerausbildung nach der theoretischen Phase die durch das Studium an einer Universität oder Pädagogischen Hochschule erfolgt ist dar. Die Dauer des Referendariats unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland, da für deine Ausbildung die Landesschulbehörden zuständig sind. Dabei erfolgt die Ausbildung an einer Ausbildungsschule und am Studienseminar. In dieser Zeit sollen Referendarinnen und Referendare ihre theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Während des Referendariats unterrichtest Du unter Anleitung von erfahrenen Lehrkräften selbstständig Schülerinnen und Schüler. Du übernimmst dabei schrittweise Verantwortung und wirst am Ende der Ausbildung in der Lage sein, eigenständig Klassen zu leiten.

Neben dem Unterricht besuchst Du auch Seminare, in denen Du pädagogische und fachdidaktische Kenntnisse vertiefst. Diese Seminare werden von Fachleitern und pädagogischen Leitern geleitet. Da die Seminare auch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, wirst Du nicht Vollzeit an deiner Schule eingesetzt. 

 

Dein Referendariat endet mit einer Prüfung, die aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung besteht. Wenn die Prüfung erfolgreich absolviert wurde, erhältst Du das zweite Staatsexamen und bist berechtigt, als verbeamtet Lehrkraft in Deutschland zu arbeiten.

Warum unterscheidet sich das Referendariat von Bundesland zu Bundesland?

Der Satz „Bildung ist Ländersache“ bedeutet, dass das Bildungssystem in Deutschland in die Zuständigkeit der 16 Bundesländer fällt. Das bedeutet, dass jedes Bundesland selbst dafür verantwortlich ist, wie das Bildungssystem gestaltet wird, welche Lehrpläne verwendet werden, welche Schularten und Schulformen es gibt, welche Bildungsziele verfolgt werden und vor allem auch, wie die Lehrerausbildung gestaltet wird!

In der Praxis führt dies zu Unterschieden im Bildungssystem zwischen den Bundesländern. So gibt es beispielsweise Unterschiede in der Anzahl der Schulformen, im Umfang der schulischen Bildung und in der Finanzierung der Schulen. Auch die Abiturprüfungen und -anforderungen können in den einzelnen Bundesländern variieren.

 

Diese Unterschiede können Vor- und Nachteile haben. Einerseits können die Bundesländer die Bildungspolitik auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen ihrer Bevölkerung ausrichten. Andererseits können die Unterschiede dazu führen, dass der Bildungserfolg von Schülerinnen und Schülern je nach Bundesland stark variieren kann. 

Was macht eigentlich eine Landesschulbehörde?

Eine Landesschulbehörde ist eine Behörde, die in den Bundesländern in Deutschland für die Aufsicht und Steuerung des Schulsystems zuständig ist. Die genaue Bezeichnung kann je nach Bundesland unterschiedlich sein, zum Beispiel Landesamt für Schule und Bildung oder Schulbehörde.

Zu den Aufgaben einer Landesschulbehörde gehören unter anderem die Erstellung von Lehrplänen, die Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben im Schulbereich sowie die Unterstützung von Schulen bei der Umsetzung von Bildungszielen und -maßnahmen. Auch die Genehmigung und Schließung von Schulen sowie die Festlegung der Schulbezirke und Schulformen fällt in den Aufgabenbereich der Landesschulbehörden.

Die Landesschulbehörden arbeiten eng mit den Schulen, den Lehrkräften und den Schulaufsichtsbehörden zusammen, um die Qualität des Bildungssystems zu verbessern und die bestmögliche Bildung für alle Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten.